ReadyCo – Order
Der Erwerb einer bereits im Handelsregister registrierten Vorratsgesellschaft, die aber noch keine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet hat, ist der schnellste und einfachste Weg, eine neue Gesellschaft in Deutschland zu gründen.
Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten den Service, eine Vorratsgesellschaft zu erwerben. Unser Service umfasst die Registrierung einer Vorratsgesellschaft, die Verwaltung und die Übertragung der vorgegründeten Gesellschaft. Beiliegend finden Sie
- eine kurze Beschreibung zur Gründung einer GmbH / UG
- einen Fragebogen zur Ausgestaltung Ihrer GmbH / UG
- Preisliste und Leistungsverzeichnis für den ReadyCo Service
- einen Auftrag mit Vollmacht zur Durchführung der Übertragung
Wenn Sie an unserem Angebot ReadyCo interessiert sind, übersenden Sie uns bitte
- den ausgefüllten und unterzeichneten Auftrag
- den ausgefüllten Fragebogen
- die zur Durchführung erforderlichen Beträge
Wir können die Übertragung der Gesellschaft auf Sie sowie jede erforderliche Satzungsänderung (neue Firma der Gesellschaft, neuer Unternehmensgegenstand, eventuell Sitzverlegung) innerhalb von wenigen Tagen nach Zahlungseingang und Erhalt der oben genannten Dokumente durchführen.
Mit der Übertragung der Gesellschaft wird gleichzeitig der von uns bestellte Geschäftsführer der GmbH abberufen und der von Ihnen benannte Geschäftsführer bestellt. Die Bestellung des neuen Geschäftsführers wird unmittelbar mit dem Gesellschafter-beschluss wirksam, die spätere Eintragung über die Bestellung des neuen Geschäftsführers im Handelsregister ist lediglich deklaratorischer Natur. Für die Übertragung der Gesellschaft auf den/die neuen Gesellschafter ist die Anwesenheit des/der neuen Gesellschafter nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Anwesenheit des neuen Geschäftsführers vor dem beurkundenden Notar erforderlich ist, da die Unterschrift des neuen Geschäftsführers öffentlich beglaubigt werden muss. Die Unterschrift des neuen Geschäftsführers muss allerdings nicht in Hannover öffentlich beglaubigt werden, sie kann gegebenenfalls auch bei einem anderen Notar in Deutschland oder bei einem deutschen Konsulat im Ausland beglaubigt werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.